In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium sind notwendige Feuerlöschkosten mitversichert – also Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Erfahren Sie, welche Grenze gilt und wann freiwillige Zuwendungen ersetzt werden.
Für Feuerlöschkosten gilt im Tarif premium der Wohngebäudeversicherung der Degenia Folgendes:
- Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
- Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
- Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen bei einem versicherten Schaden Kosten für die Brandbekämpfung, die Sie übernehmen müssen, springt der Versicherer ein. Zahlungen, die Sie freiwillig an Helfer leisten, werden nur erstattet, wenn der Versicherer vorab zugestimmt hat. Für diese Feuerlöschkosten gilt eine Höchstgrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Sind Feuerlöschkosten mitversichert?
Ja. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
Was sind Feuerlöschkosten?
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Werden freiwillige Zuwendungen an Helfer erstattet?
Freiwillige Zuwendungen an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024