Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium übernimmt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten, wenn ein technisch defekter Rauchmelder Fehlalarm auslöst – etwa für einen Feuerwehreinsatz oder Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt. Erfahren Sie, welche Grenze gilt und welche Fehlalarme ausgeschlossen sind.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Kosten durch den Fehlalarm eines Rauchmelders:
In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A und § 12.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt B ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten:
- a) eines Feuerwehreinsatzes
- b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
Diese Kosten entstehen dadurch, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Weitere Regelungen:
- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste oder dergleichen verursacht wurde.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. von der Gemeinde).
Was bedeutet das konkret?
Löst ein fest installierter Rauchmelder durch einen technischen Defekt einen Fehlalarm aus, kann dies zu Kosten führen – etwa für einen Feuerwehreinsatz oder für Schäden, die entstehen, wenn Polizei oder Feuerwehr sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Der Tarif premium der Degenia übernimmt solche nachgewiesenen Kosten bis zu einer festgelegten Grenze. Wichtig: Der Melder muss fachgerecht eingebaut und mit einer funktionierenden Batterie ausgestattet sein. Fehlalarme durch Rauch oder Küchendünste sind nicht abgedeckt, und die Leistung greift nur, wenn niemand anderes für die Kosten aufkommt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Tarif premium bei einem Rauchmelder-Fehlalarm?
Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes sowie für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude.
Welche Voraussetzungen muss der Rauchmelder erfüllen?
Der Rauchmelder muss nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sein und bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Sind Fehlalarme durch Tabakrauch oder Kochdünste versichert?
Nein. Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste oder dergleichen verursacht wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Wird immer geleistet, wenn ein Fehlalarm auftritt?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel von der Gemeinde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024