In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif premium auch Schmorschäden mitversichert – bis zu einer Grenze von 15.000 EUR je Versicherungsfall, wobei ein vereinbarter Selbstbehalt von 500 EUR abgezogen wird.
Für Schmorschäden im Tarif premium gilt:
- In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 15.000 EUR.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif premium schließt Schäden durch Schmoren in den Versicherungsschutz ein. Kommt es zu einem solchen Schaden, leistet der Versicherer bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall. Von dem berechneten Betrag wird zuvor der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen, den Sie selbst tragen.
Häufige Fragen
Sind Schmorschäden im Tarif premium mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird ein Schmorschaden entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 EUR begrenzt.
Wird ein Selbstbehalt abgezogen?
Ja. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Gilt die Begrenzung pro Versicherungsfall oder pro Jahr?
Sowohl die Begrenzung von 15.000 EUR als auch der Abzug des Selbstbehalts von 500 EUR gelten je Versicherungsfall.