Die Wohngebäudeversicherung der Degenia übernimmt im Tarif premium die Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind – bis zu einer festgelegten Grenze je Versicherungsfall.
Aufräumungskosten für Bäume/Wiederaufforstung von Bäumen im Tarif premium:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Baum auf dem Grundstück durch Blitzschlag oder Sturm umstürzt, hilft die Versicherung bei den Kosten rund um die Beseitigung. Dazu zählen das Entfernen, der Abtransport und die Entsorgung des Baumes sowie eine mögliche Neuanpflanzung. Voraussetzung ist, dass sich der Baum nicht von selbst wieder erholt. Bäume, die bereits vorher abgestorben waren, sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten für umgestürzte Bäume werden übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung von durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Gilt die Leistung auch, wenn sich der Baum wieder erholt?
Die Kosten werden übernommen, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.