Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif premium werden Sachverständigenkosten übernommen, wenn der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt – begrenzt auf 5.000 EUR je Versicherungsfall. Hier erfahren Sie, welche Kosten des Sachverständigenverfahrens erstattet werden.
Sachverständigenkosten im Tarif premium:
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 13.6 DEG-VGB 2024 Abschnitt A zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem versicherten Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, tragen Sie als Versicherungsnehmer einen Teil der dabei entstehenden Kosten selbst. Übersteigt der ersatzpflichtige Schaden jedoch die vereinbarte Grenze, beteiligt sich der Versicherer an diesen von Ihnen zu tragenden Kosten – allerdings nur bis zu einer festgelegten Höchstsumme pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden Sachverständigenkosten übernommen?
Die Kosten werden übernommen, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt.
Welche Kosten ersetzt der Versicherer genau?
Der Versicherer ersetzt die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 13.6 DEG-VGB 2024 Abschnitt A zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Gilt diese Regelung für den Tarif premium?
Ja, die genannten Bestimmungen zu den Sachverständigenkosten gelten in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium.