Die Wohngebäudeversicherung der Degenia deckt im Tarif premium Schäden durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und mutwillige Beschädigung ab – mit klaren Definitionen, einer Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR je Versicherungsfall, einem Selbstbehalt von 2.500 EUR sowie besonderen Ausschlüssen und Kündigungsregeln für diesen Schutz.
Grundsatz der Leistung:
Abweichend von § 1.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Begriffsbestimmungen:
- Innere Unruhen: Sie liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik: Eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung: Eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Mutwillige Beschädigung: Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
- andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
- Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden;
- Graffiti.
Entschädigungsgrenze und Selbstbehalt:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes:
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif premium bietet einen erweiterten Schutz, der auch Schäden am Gebäude durch gesellschaftliche Konflikte wie Aufruhr, Arbeitskämpfe oder gezielte Sachbeschädigung mit einbezieht. Für diese besonderen Fälle gelten eigene Definitionen, eine begrenzte Höchstentschädigung sowie ein fester Eigenanteil im Schadensfall. Bestimmte Situationen – etwa Taten eigener Arbeitnehmer oder Graffiti – sind ausdrücklich ausgenommen. Zudem lässt sich dieser Zusatzschutz von beiden Seiten kurzfristig kündigen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und mutwillige Beschädigung abgedeckt?
Versichert sind Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt. Vom errechneten Betrag wird zudem der vereinbarte Selbstbehalt von 2.500 EUR abgezogen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers (mit Ausnahmen), durch berechtigt anwesende Personen, durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser (sofern nicht infolge Innerer Unruhen entstanden) sowie durch Graffiti.
Was gilt, wenn öffentlich-rechtlicher Schadenersatz beansprucht werden kann?
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kann der erweiterte Versicherungsschutz gekündigt werden?
Ja. Der erweiterte Schutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann von Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Frist gekündigt werden; die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024