In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium verzichtet der Versicherer bei kleineren Schäden auf einen Abzug wegen Unterversicherung: Bei einem ersatzpflichtigen Schaden von maximal 3.000 EUR wird kein Unterversicherungsabzug vorgenommen.
Genereller Unterversicherungsverzicht im Tarif premium:
- Abweichend von § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 3.000 EUR beträgt.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise kann der Versicherer bei einer Unterversicherung die Entschädigung anteilig kürzen. Im Tarif premium wird bei kleineren Schäden darauf verzichtet: Liegt der ersatzpflichtige Schaden bei höchstens 3.000 EUR, erfolgt kein Abzug wegen Unterversicherung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 3.000 EUR beträgt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium.
Auf welche Bedingung bezieht sich der Verzicht?
Der Verzicht gilt abweichend von § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Was passiert bei Schäden über 3.000 EUR?
Der Unterversicherungsverzicht bezieht sich auf ersatzpflichtige Schäden von maximal 3.000 EUR. Bei höheren Schäden hängt die Behandlung vom konkreten Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024