Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Wo dieser Verzicht greift und wo nicht, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium für Grobe Fahrlässigkeit:
- Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß § 15.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Dieser Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss im Tarif premium normalerweise nicht mit einer anteiligen Kürzung der Leistung rechnen. Der Versicherer verzichtet auf diese Kürzung. Dieser Verzicht bezieht sich jedoch nicht auf Fälle, in denen vertragliche Bestimmungen verletzt werden.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursache?
Im Tarif premium verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt.
Auf welche Regelung bezieht sich der Kürzungsverzicht?
Der Verzicht bezieht sich auf die Kürzung gemäß § 15.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B.
Gilt der Verzicht in allen Fällen?
Nein. Der Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024