Die Degenia beteiligt sich in der Wohngebäudeversicherung im Tarif premium an den Kosten einer qualifizierten Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater oder baubiologischen Berater. Der Schutz gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser und wird einmalig bis 350 EUR geleistet – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater.
Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Voraussetzung für die Leistung:
Anspruch auf die Leistung besteht, wenn
a) infolge eines Versicherungsfalls eine der folgenden Beschädigungen eingetreten ist:
- aa) Totalschaden der Heizungsanlage
- bb) vollständiger Fassadenschaden an einer oder mehrerer Fassaden des Gebäudes
- cc) Schaden, der mehr als 10 % Neueindeckung- oder dämmung des Daches erfordert
- dd) Schaden, der den Austausch von Fenster mit Rahmen oder Türen erfordert
oder
b) der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei gewesen
oder
c) vom Versicherungsnehmer eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist.
Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt und wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Schaden kann sich der Versicherer an den Kosten einer Energieberatung durch einen anerkannten Fachmann beteiligen. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Beratung kann etwa bei schweren Schäden an Heizung, Fassade, Dach oder Fenstern und Türen in Anspruch genommen werden – oder wenn der Vertrag mehrere Jahre schadenfrei war oder eine nachhaltige Mehrleistung genutzt wurde. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Für welche Gebäude gilt die Leistung?
Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt und wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Wer darf die Energieberatung durchführen?
Ein von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassener Energieberater bzw. ein baubiologischer Berater.
Wann besteht Anspruch auf die Leistung?
Wenn infolge eines Versicherungsfalls ein Totalschaden der Heizungsanlage, ein vollständiger Fassadenschaden, ein Schaden mit mehr als 10 % Neueindeckung- oder dämmung des Daches oder der Austausch von Fenster mit Rahmen oder Türen eingetreten ist – oder wenn der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei war – oder wenn eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen wurde.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024