Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium gelten für weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch besondere Regelungen: eine Wartezeit von vier Wochen ab Versicherungsbeginn sowie ein Selbstbehalt je Schadenfall.
Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von weitere Elementargefahren:
Wartezeit für weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die folgenden Naturgefahren mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Selbstbehalt für weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gegen weitere Elementargefahren besteht nur, wenn diese Deckung vereinbart wurde. Nach Versicherungsbeginn gibt es zunächst eine Übergangsphase, bevor der Schutz für die genannten Naturgefahren greift. Bei einem Schaden trägt man einen Teil selbst – dieser Eigenanteil bewegt sich innerhalb eines festgelegten Rahmens.
Häufige Fragen
Für welche Naturgefahren gilt die Wartezeit?
Die Wartezeit gilt für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Der Versicherungsschutz für die weiteren Elementargefahren beginnt mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR.
Wann gelten diese Klauseln überhaupt?
Die Klauseln zu Wartezeit und Selbstbehalt gelten nur bei Vereinbarung von weiteren Elementargefahren.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024