Muss beim Wiederaufbau versicherter Sachen anderer Hausrat bewegt werden, übernimmt die Degenia in der Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum die dafür entstehenden Kosten – begrenzt auf 5.000 EUR je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum für Kosten für den Wiederaufbau von Hausrat:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die Kosten für den Wiederaufbau anderer Sachen, wenn diese zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bewegt werden mussten.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag in Höhe von 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zur Reparatur oder zum Wiederaufbau versicherter Sachen andere Gegenstände weggeräumt oder umgesetzt werden müssen, kann dabei ein zusätzlicher Aufwand entstehen. Diese Kosten für den Wiederaufbau der bewegten Sachen werden im Tarif optimum mitversichert – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Wiederaufbau von Hausrat übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Wiederaufbau anderer Sachen, wenn diese zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bewegt werden mussten.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag in Höhe von 5.000 EUR begrenzt.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.