Die Degenia Wohngebäudeversicherung übernimmt im Tarif optimum die Kosten für provisorische Maßnahmen und Notreparaturen, wenn diese durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen erforderlich sind – eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen):
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Kosten für provisorische Reparaturen mitversichert, soweit diese durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden schnelle, vorläufige Reparaturen nötig sind, um Ihr Gebäude und die versicherten Sachen zu sichern, sind die dafür anfallenden Kosten mitversichert. Voraussetzung ist, dass die provisorische Maßnahme auf einen Versicherungsfall zurückgeht und dem Schutz der versicherten Sachen dient. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Notreparaturen im Tarif optimum mitversichert?
Ja, im Tarif optimum sind Kosten für provisorische Reparaturen mitversichert, soweit diese durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind.
Unter welcher Voraussetzung werden provisorische Reparaturen übernommen?
Die Kosten sind mitversichert, wenn die provisorischen Reparaturen durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Gibt es eine Begrenzung für die Kosten provisorischer Maßnahmen?
Dazu wird an dieser Stelle keine Angabe gemacht. Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.