In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum sind serienmäßig produzierte Anbaumöbel und -küchen mitversichert, wenn sie nur mit geringem Aufwand an das Gebäude angepasst wurden. Der Schutz gilt für selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser und ist je Versicherungsfall auf 100.000 EUR begrenzt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Anbaumöbel und -küchen:
In Erweiterung von § 5.2 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und -küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
- a) dass es sich um ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
- b) dass der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder -küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
- c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Standardmäßig gekaufte Einbaumöbel und -küchen, die nur leicht an die Räume angepasst wurden, können über den Gebäudeschutz mitversichert sein. Wichtig ist dabei, dass Sie in einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, die Möbel selbst bezahlt haben und keine andere Versicherung dafür vollständig aufkommt. Für diese Leistung gibt es zudem eine Obergrenze pro Schadensfall.
Häufige Fragen
Welche Anbaumöbel und -küchen sind mitversichert?
Versichert sind serienmäßig produzierte Anbaumöbel und -küchen, die nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden.
Für welche Gebäude gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet die Subsidiärdeckung?
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann.
Wer muss die Anbaumöbel beschafft haben?
Der Gebäudeeigentümer muss die Anbaumöbel und/oder -küchen auf seine Kosten beschafft haben und die Gefahr tragen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024