Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwillige Beschädigung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, was als Innere Unruhen, Streik und Aussperrung gilt, welche Schäden ausgeschlossen sind, welcher Selbstbehalt greift und wie der erweiterte Schutz gekündigt werden kann.
Im Tarif optimum der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt für Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und mutwillige Beschädigung Folgendes:
- Abweichend von § 1.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwilliger Beschädigung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Begriffsbestimmungen:
- Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitsnehmern.
- Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
- b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
- c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden.
- d) Graffiti
Entschädigung und Selbstbehalt:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
- Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes:
- Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
- Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
- Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif optimum weitet den Schutz Ihrer Wohngebäudeversicherung auf Schäden aus, die im Zusammenhang mit Inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwilliger Beschädigung entstehen. Werden versicherte Sachen dadurch zerstört, beschädigt oder kommen sie abhanden, kann eine Entschädigung geleistet werden. Dabei sind bestimmte Personengruppen und Ereignisse ausgenommen, es gilt ein fester Selbstbehalt, und dieser erweiterte Schutz lässt sich von beiden Seiten kurzfristig kündigen. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind im Tarif optimum zusätzlich abgedeckt?
Abgedeckt sind versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers (mit Ausnahmen), durch andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten, durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser (es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden) sowie durch Graffiti.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Kann der erweiterte Schutz gekündigt werden?
Ja. Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit jederzeit ohne Frist vom Versicherungsnehmer oder Versicherer gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024