In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum auch Wärmepumpen außerhalb des Gebäudes mitversichert, sofern sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Damit erweitert der Tarif den Versicherungsschutz über das eigentliche Gebäude hinaus.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Wärmepumpen:
- In Erweiterung an § 5.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Wärmepumpen außerhalb vom Gebäude, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden, als mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Eine Wärmepumpe, die nicht im Gebäude selbst, sondern draußen auf dem Grundstück steht, ist im Tarif optimum ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Voraussetzung ist, dass sie fest mit dem Boden verbunden ist und sich auf dem versicherten Grundstück befindet. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Wärmepumpen außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Ja. Im Tarif optimum gelten Wärmepumpen außerhalb vom Gebäude als mitversichert, wenn sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Wärmepumpe muss fest mit dem Grund und Boden verbunden sein und sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Mitversicherung?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung an § 5.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Gilt diese Regelung in jedem Tarif?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024