In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum für die Sturmgefahr keine Mindestwindstärke: Jede wetterbedingte Luftbewegung zählt bis zur Höhe der Versicherungssumme als versicherte Gefahr – unabhängig davon, wie stark der Wind tatsächlich ist.
Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr:
- Abweichend von § 4.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A ist bis zur Höhe der Versicherungssumme jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Anders als bei einer klassischen Sturmklausel, die häufig eine bestimmte Mindestwindstärke voraussetzt, kommt es hier auf die Stärke des Windes nicht an. Jede wetterbedingte Luftbewegung gilt als versicherte Gefahr – abgesichert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt eine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr?
Nein. Im Tarif optimum gilt keine Mindestwindstärke. Jede wetterbedingte Luftbewegung ist – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr.
Bis zu welcher Höhe ist die Sturmgefahr versichert?
Die wetterbedingte Luftbewegung ist bis zur Höhe der Versicherungssumme als versicherte Gefahr abgedeckt.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Sie gilt abweichend von § 4.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A.
Was zählt als versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen?
Jede wetterbedingte Luftbewegung, unabhängig von der Windstärke, gilt als versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.