Die Wohngebäudeversicherung der Degenia sichert im Tarif optimum das im Bau befindliche Gebäude ab: Die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung schützt Neu- und Rohbauten vor Bezugsfertigkeit gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm – inklusive gelagerter Baustoffe und mit einer Haftzeit von maximal 36 Monaten.
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten:
- a) in der Feuerversicherung: das Gebäude und die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;
- b) in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden. Die Bestimmungen der § 12.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A bleiben unberührt;
- c) in der Sturmversicherung: Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind;
Der Versicherungsschutz gilt bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 36 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Solange ein Haus noch gebaut wird und noch nicht bezugsfertig ist, greift die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung für die neue Bausubstanz. Neben Schäden durch Feuer sind – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Schäden durch Leitungswasser und Sturm mitgedeckt. Auch die für den Bau bestimmten Baustoffe können abgesichert sein. Der Schutz ist zeitlich befristet und endet spätestens mit dem vereinbarten Zeitraum oder mit Erreichen der Bezugsfertigkeit.
Häufige Fragen
Was ist in der erweiterten Feuer-Rohbauversicherung versichert?
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Bei Neu-/Rohbauten sind zusätzlich Schäden in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung mitversichert.
Sind gelagerte Baustoffe mitversichert?
Ja, in der Feuerversicherung sind die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Unter welchen Voraussetzungen sind Sturmschäden vor Bezugsfertigkeit gedeckt?
Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit sind gedeckt, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Die Haftzeit ist maximal auf 36 Monate begrenzt.
Was ist bei früherer Bezugsfertigkeit zu tun?
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024