In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif classic auch Schäden durch den Überschallknall eines Flugzeuges abgedeckt: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die entstehende Druckwelle zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Überschallknall:
- In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug die Schallmauer durchbricht, entsteht eine Druckwelle, die Gebäude oder versicherte Sachen beschädigen kann. Kommt es dadurch zu Schäden – etwa zersprungenen Scheiben – oder gehen versicherte Sachen infolge des Ereignisses verloren, leistet der Versicherer im Tarif classic Entschädigung. Erfasst sind Schäden, die unmittelbar auf dieser Druckwelle beruhen.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Überschallknall im Tarif classic versichert?
Ja. In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Sind auch abhandengekommene Sachen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Worauf muss der Schaden zurückzuführen sein?
Der Schaden muss direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024