In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic auch Wasser als Leitungswasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist – eine für Poolbesitzer wichtige Erweiterung des Leitungswasserschutzes.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung:
- Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser aus einem Schwimmbecken innerhalb eines versicherten Gebäudes unbeabsichtigt aus, wird dieses Wasser im Tarif classic wie Leitungswasser behandelt. Damit fällt ein solcher Vorfall unter den entsprechenden Versicherungsschutz. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die Angaben oben und das Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Schwimmbecken als Leitungswasser?
Ja. Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic.
Muss sich das Schwimmbecken im versicherten Gebäude befinden?
Ja. Erfasst ist Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Welche Bedingung wird durch diese Regelung ergänzt?
Die Regelung gilt abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024