In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium jede wetterbedingte Luftbewegung als versicherte Gefahr – und zwar unabhängig von der Windstärke. Es gibt also keine Mindestwindstärke, ab der der Schutz für Sturmschäden greift.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium für die Sturmgefahr ohne Mindestwindstärke folgende Regelung:
- Abweichend von § 4.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A ist bis zur Höhe der Versicherungssumme jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Bei der Sturmgefahr wird im Tarif premium nicht auf eine bestimmte Windstärke abgestellt. Jede wetterbedingte Luftbewegung kann als versicherte Gefahr gelten – bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Bedingungstext.
Häufige Fragen
Gilt für die Sturmgefahr eine Mindestwindstärke?
Nein. Im Tarif premium ist jede wetterbedingte Luftbewegung unabhängig von der Windstärke eine versicherte Gefahr.
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt abweichend von § 4.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif premium der Wohngebäudeversicherung der Degenia.