Für Schmorschäden bietet die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum einen erweiterten Schutz: Diese Schäden sind mitversichert, wobei je Versicherungsfall ein vereinbarter Selbstbehalt von 500 EUR vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen wird.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Schmorschäden:
- In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Schmorschäden, die üblicherweise nicht zum Standardumfang zählen, sind in diesem Tarif ausdrücklich abgedeckt. Kommt es zu einem solchen Schaden, wird die berechnete Entschädigung um den vereinbarten Eigenanteil verringert. Dieser Text ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schmorschäden in diesem Tarif versichert?
Ja. Im Tarif optimum sind Schmorschäden in Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A mitversichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Schmorschäden?
Der vereinbarte Selbstbehalt beträgt 500 EUR je Versicherungsfall.
Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf die Entschädigung aus?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A (Erweiterung) und § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A (abweichend).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024