In der Wohngebäudeversicherung der Degenia leistet der Versicherer im Tarif optimum Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört, beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Maßgeblich ist die durch den Überschallknall entstehende Druckwelle.
Leistung bei Überschallknall im Tarif optimum:
- In Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug einen Überschallknall erzeugt, kann die dabei entstehende Druckwelle Gebäudeteile oder andere versicherte Sachen beschädigen. Im Tarif optimum sind solche Schäden mitversichert – dazu zählen Zerstörung, Beschädigung und auch das Abhandenkommen versicherter Sachen infolge eines solchen Ereignisses. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Überschallknall versichert?
Ja. Im Tarif optimum leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Ist auch das Abhandenkommen von Sachen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch, wenn versicherte Sachen infolge eines Überschallknalls eines Flugzeuges abhandenkommen.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung von § 1.1 a) aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Tarif optimum der Wohngebäudeversicherung.
Inhalte aus: DEG-VGB 2024 Abschnitt A