In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum unterirdisch verlegte Regenwasser-Ableitungsrohre mitversichert: Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser sowie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an diesen Rohren sind abgedeckt, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt ist.
Für unterirdisch verlegte Ableitungsrohre, die der Entsorgung von Regenwasser dienen, gilt im Tarif optimum:
- In Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- In Erweiterung von § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif optimum bietet zusätzlichen Schutz für die Rohre unter der Erde, über die Regenwasser abgeleitet wird. Sowohl Schäden durch Wasser, das ungewollt aus diesen Rohren austritt, als auch Bruchschäden an den Rohren – etwa durch Frost – sind mitversichert. Für solche Fälle steht pro Versicherungsfall ein Betrag bis 5.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind unterirdische Regenwasser-Ableitungsrohre im Tarif optimum versichert?
Ja. Im Tarif optimum sind unterhalb der Erdgleiche verlaufende Regenwasserableitungsrohre in Erweiterung der DEG-VGB 2024 Abschnitt A mitversichert.
Welche Schäden an den Rohren sind abgedeckt?
Versichert sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser sowie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelungen gelten in Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A (Nässeschäden) sowie § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A (Bruchschäden).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024