Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum leistet Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf und neben dem versicherten Grundstück – bis zu 10.000 EUR pro Versicherungsjahr, sofern eine Unterhaltungspflicht besteht.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre auf und neben dem versicherten Grundstück:
Umfang der Leistung:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf und neben dem versicherten Grundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
- Dies gilt jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung – einschließlich aller Kosten – ist insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung springt ein, wenn Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb der Gebäude – also auf oder neben dem versicherten Grundstück – durch Frost oder auf andere Weise brechen. Voraussetzung ist, dass die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer für ihre Unterhaltung verantwortlich ist. Der Schutz ist pro Versicherungsjahr in der Höhe begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind an den Ableitungsrohren abgedeckt?
Abgedeckt sind außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf und neben dem versicherten Grundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Gibt es eine Voraussetzung für die Leistung?
Ja. Die Leistung gilt nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung – einschließlich aller Kosten – ist insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 10.000 EUR begrenzt.
Wo müssen die Rohre liegen, damit der Schutz greift?
Die Ableitungsrohre müssen außerhalb von Gebäuden auf und neben dem versicherten Grundstück liegen.
Inhalte aus: DEG-VGB 2024 Abschnitt A, § 3.2