Die Wohngebäudeversicherung der Degenia ersetzt im Tarif optimum Nässeschäden durch Leitungswasser, das in gefliesten und verfugten Bereichen von Duschen oder Badewannen austritt. So sind auch Schäden durch undichte Fugen innerhalb privat genutzter Wohnräume abgesichert – mit klaren Entschädigungsgrenzen je nach Gebäudetyp.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen:
In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt wie folgt:
- Ein-/Zweifamilienhäuser: Bis zur Versicherungssumme
- Mehrfamilienhaus: 5.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wasser aus einer Dusche oder Badewanne durch undichte Fugen in geflieste Bereiche eindringt und dort einen Nässeschaden verursacht, springt der Tarif optimum ein. Der Schutz gilt innerhalb privat genutzter Wohnräume. Wie viel erstattet wird, richtet sich danach, ob es sich um ein Ein-/Zweifamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus handelt.
Häufige Fragen
Sind Nässeschäden durch undichte Fugen mitversichert?
Ja. Im Tarif optimum ersetzt der Versicherer den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Wo gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt innerhalb privat genutzter Wohnräume, in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Ein-/Zweifamilienhaus?
Bei Ein-/Zweifamilienhäusern ist die Entschädigung je Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme begrenzt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Mehrfamilienhaus?
Bei einem Mehrfamilienhaus ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024