In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind Gartenhäuser im Tarif optimum als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie auf dem versicherten Grundstück stehen und ihr Neubauwert 10.000 EUR nicht übersteigt. Gewächshäuser sind ausgenommen, und für die Entschädigung gelten klare Höchstgrenzen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Gartenhäuser:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert des Gartenhauses den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt.
- Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ein Gartenhaus auf dem versicherten Grundstück ist grundsätzlich mitversichert, solange sein Neubauwert die Grenze von 10.000 EUR nicht überschreitet. Ist das Gartenhaus wertvoller, besteht kein Versicherungsschutz. Gewächshäuser fallen nicht unter diese Regelung. Für einen Schadenfall ist die Erstattung auf 10.000 EUR begrenzt, pro Versicherungsjahr höchstens auf das Doppelte dieses Betrags.
Häufige Fragen
Sind Gartenhäuser in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, im Tarif optimum gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert 10.000 EUR nicht übersteigt.
Was gilt, wenn der Neubauwert über 10.000 EUR liegt?
Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
Sind Gewächshäuser ebenfalls mitversichert?
Nein, die Regelung gilt ausdrücklich für Gartenhäuser ohne Gewächshäuser.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt, maximal auf das Zweifache pro Versicherungsjahr.