Wer nach einem Totalschaden sein Wohngebäude nicht am bisherigen Standort, sondern an einem anderen Ort in Deutschland neu errichtet, erhält in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum Ersatz zum Neuwert – begrenzt auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten bis zum vereinbarten Betrag.
Im Tarif optimum der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt für den Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort:
- In Erweiterung von § 11.9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer in der Neuwertversicherung die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert), wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
- Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt, maximal auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Gebäude vollständig zerstört, muss es nicht zwingend am alten Standort neu entstehen. Baut der Versicherungsnehmer stattdessen an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands ein Gebäude mit derselben Zweckbestimmung wieder auf, wird trotzdem zum Neuwert entschädigt. Erstattet werden dabei die Kosten, die wirklich anfallen und belegt werden können – höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Muss ich am selben Ort wieder aufbauen, um die Neuwertentschädigung zu erhalten?
Nein. Im Tarif optimum ersetzt der Versicherer die Wiederherstellung im neuwertigen Zustand auch dann, wenn die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wird.
In welchem Fall gilt diese Regelung?
Sie gilt im Totalschadenfall in der Neuwertversicherung und stellt eine Erweiterung von § 11.9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A dar.
Wie hoch fällt die Entschädigung aus?
Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt, maximal auf den vereinbarten Betrag.
Gilt das auch für einen Wiederaufbau im Ausland?
Nein. Die Regelung bezieht sich auf eine Wiederherstellung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Muss das neue Gebäude denselben Zweck haben?
Ja. Voraussetzung ist die Wiederherstellung der versicherten Sache mit gleicher Zweckbestimmung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024