In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum fest verbundene, in Betrieb befindliche Wärmepumpen auf dem Versicherungsgrundstück gegen Diebstahl mitversichert – mit einer Entschädigung bis 30.000 EUR je Versicherungsfall, als Subsidiärdeckung und nur bei vorgelegter polizeilicher Anzeigebestätigung.
In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt:
- Mitversichert sind die in Betrieb befindlichen Wärmepumpen, die fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wenn sie durch Diebstahl abhandenkommen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 8.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B und § 8.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fest installierte, in Betrieb befindliche Wärmepumpe auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, kann der Schaden über den Tarif optimum abgesichert sein. Die Leistung greift jedoch nur ergänzend, wenn kein anderer Vertrag vollständig einspringt, und setzt eine polizeiliche Anzeige mit Bestätigung voraus. Wer den Diebstahl nicht rechtzeitig meldet, riskiert Nachteile beim Leistungsanspruch.
Häufige Fragen
Welche Wärmepumpen sind gegen Diebstahl versichert?
Mitversichert sind in Betrieb befindliche Wärmepumpen, die fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wenn sie durch Diebstahl abhandenkommen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet Subsidiärdeckung in diesem Fall?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann.
Welche Nachweise sind für die Leistung nötig?
Ein Leistungsanspruch ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. Der Diebstahl ist unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und die Bestätigung anschließend vorzulegen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht rechtzeitig melde?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 8.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt B und § 8.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024