Für weitere Elementargefahren gelten in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum besondere Regelungen: Der Schutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch beginnt erst nach einer Wartezeit von vier Wochen. Zudem ist im Schadenfall ein prozentualer Selbstbehalt mit fester Ober- und Untergrenze zu tragen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für weitere Elementargefahren:
Wartezeit für weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die folgenden Naturgefahren mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Selbstbehalt für weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbewegungen oder Schneelast besteht der Schutz nicht sofort ab Vertragsbeginn, sondern erst nach einer festgelegten Frist. Tritt ein solcher Schaden ein, beteiligen Sie sich mit einem festen Eigenanteil, der prozentual berechnet und durch einen Mindest- und Höchstbetrag begrenzt wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Schutz für weitere Elementargefahren?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn. Diese Frist wird als Wartezeit bezeichnet.
Welche Naturgefahren fallen unter die weiteren Elementargefahren?
Dazu zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR.
Gilt die Wartezeit abweichend von den allgemeinen Bedingungen?
Ja, die Wartezeit gilt abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B.