Provisorische Reparaturen nach einem Schaden übernimmt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif classic dann, wenn sie durch einen Versicherungsfall verursacht und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind – bis zu einer festen Höchstgrenze je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen):
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Kosten für provisorische Reparaturen mitversichert, soweit diese durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden schnelle, vorläufige Reparaturen nötig sind, um das versicherte Gebäude und seine Sachen zu schützen, sind diese Kosten mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme durch einen Versicherungsfall ausgelöst wurde und zum Schutz notwendig ist. Für solche Notreparaturen gilt eine feste Obergrenze pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Sind Notreparaturen im Tarif classic mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Kosten für provisorische Reparaturen mitversichert, soweit sie durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind.
Bis zu welchem Betrag werden provisorische Maßnahmen erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Die Kosten müssen durch einen Versicherungsfall verursacht worden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sein.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Regelung?
Sie gilt in Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.