In der Wohngebäudeversicherung der Degenia beteiligt sich der Versicherer im Tarif classic an den Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater oder einen baubiologischen Berater. Der Schutz gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und einmalig auf 350 EUR begrenzt.
Beratung durch einen Energieberater oder baubiologischen Berater:
- In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater.
- Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Voraussetzung für die Leistung:
Anspruch auf die Leistung besteht, wenn
- a) infolge eines Versicherungsfalls eine der folgenden Beschädigungen eingetreten ist:
- aa) Totalschaden der Heizungsanlage
- bb) vollständiger Fassadenschaden an einer oder mehrerer Fassaden des Gebäudes
- cc) Schaden, der mehr als 10% Neueindeckung- oder Dämmung des Daches erfordert
- dd) Schaden, der den Austausch von Fenstern mit Rahmen oder Türen erfordert
- oder b) der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei gewesen
- oder c) vom Versicherungsnehmer eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt und wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif classic kann die Kosten einer Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater oder einen baubiologischen Berater mittragen, wenn Ihr versichertes Ein- oder Zweifamilienhaus betroffen ist. Ob die Leistung greift, hängt davon ab, ob ein bestimmter Schaden am Gebäude eingetreten ist, ob der Vertrag über einen längeren Zeitraum schadenfrei war oder ob eine bestimmte nachhaltige Mehrleistung genutzt wurde. Der Beitrag zur Beratung ist der Höhe nach gedeckelt und kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Energieberatung durchführen?
Die Beratung muss durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater oder einen baubiologischen Berater erfolgen.
Für welche Gebäude gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für ein Ein- / Zweifamilienhaus.
Wann besteht Anspruch auf die Leistung?
Anspruch besteht, wenn infolge eines Versicherungsfalls eine bestimmte Beschädigung eingetreten ist (Totalschaden der Heizungsanlage, vollständiger Fassadenschaden, ein Schaden mit mehr als 10% Neueindeckung oder Dämmung des Daches oder der Austausch von Fenstern mit Rahmen oder Türen), oder wenn der Vertrag in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Jahren schadenfrei gewesen ist, oder wenn eine Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz in Anspruch genommen worden ist.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 350 EUR begrenzt.
Wie oft kann die Leistung genutzt werden?
Die Leistung wird während der Vertragslaufzeit einmalig vom Versicherer geleistet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024