In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium sind unterirdisch verlegte Ableitungsrohre zur Entsorgung von Regenwasser mitversichert: Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser sowie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an diesen Rohren sind abgedeckt – bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für unterirdisch verlegte Ableitungsrohre, die der Entsorgung von Regenwasser dienen:
- In Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- In Erweiterung von § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif premium erweitert den Versicherungsschutz auf Regenwasser-Ableitungsrohre, die unter der Erdoberfläche verlaufen. Tritt aus solchen Rohren unbeabsichtigt Wasser aus und verursacht dadurch einen Nässeschaden, ist dieser mitversichert. Ebenso sind Bruchschäden an diesen Rohren abgesichert – sowohl frostbedingte als auch sonstige. Für die Leistung gilt eine Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind hier gemeint?
Gemeint sind unterhalb der Erdgleiche verlaufende Regenwasserableitungsrohre, also unterirdisch verlegte Rohre, die der Entsorgung von Regenwasser dienen.
Sind Nässeschäden durch ausgetretenes Wasser versichert?
Ja. In Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, das aus diesen unterirdischen Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sind Bruchschäden an den Rohren abgedeckt?
Ja. In Erweiterung von § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.
Bis zu welchem Betrag wird geleistet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.