Ist bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium nach einem Versicherungswechsel unklar, ob der Schaden noch zur Vorversicherung gehört, wird die Bearbeitung nicht abgelehnt – die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG tritt unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel:
- Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
- Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten.
- Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
- Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zu dieser Versicherung gewechselt sind und nicht eindeutig geklärt werden kann, ob ein Schaden noch in die Zeit der Vorversicherung fällt, bleiben Sie nicht auf sich allein gestellt. Ihr Schaden wird trotz der offenen Zuständigkeit bearbeitet. Können sich die Versicherer nicht einigen, geht die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG in Vorleistung – vorausgesetzt, Sie helfen bei der Aufklärung mit und treten Ihre Ansprüche gegen den Vorversicherer ab. Stellt sich später heraus, dass ein anderer Versicherer nicht zuständig war, können zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn die Zuständigkeit unklar ist?
Nein. Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden während dieser Versicherung oder in der Zuständigkeit der Vorversicherung eingetreten ist, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Wer zahlt, wenn sich die Versicherer nicht einigen können?
Können sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG und der Vorversicherer nicht einigen, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Was muss ich für die Vorleistung tun?
Sie müssen die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten.
Kann ich erhaltene Leistungen zurückzahlen müssen?
Ja. Stellt sich bei der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche heraus, dass der Schaden nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt leistungspflichtig war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
Was gilt, wenn die Zuständigkeit dauerhaft unklar bleibt?
Bleibt unklar, welche Gesellschaft zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024