In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie auf dem versicherten Grundstück stehen – mit einer klar geregelten Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Gewächshäuser:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Kleinere Gewächshäuser auf dem versicherten Grundstück zählen zum mitversicherten Umfang, wenn ihre Grundfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Für den Schadenfall gibt es eine festgelegte Obergrenze bei der Entschädigung, sowohl pro Ereignis als auch bezogen auf das Versicherungsjahr. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Gewächshäuser in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Im Tarif optimum gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Bis zu welcher Größe sind Gewächshäuser versichert?
Versichert sind Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm.
Wie hoch ist die Entschädigung für Gewächshäuser?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt, maximal auf das Zweifache pro Versicherungsjahr.
Müssen sich die Gewächshäuser auf dem versicherten Grundstück befinden?
Ja, die Mitversicherung gilt, soweit sich die Gewächshäuser auf dem versicherten Grundstück befinden.
Auf welcher Grundlage sind Gewächshäuser mitversichert?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.