In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum sind fest außen am Gebäude angebrachte Sachen wie Satellitenanlagen, Markisen, Briefkästen, Sonnensegel oder Lampen gegen Diebstahl versichert – bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall, subsidiär und gegen Vorlage einer polizeilichen Anzeigebestätigung.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen:
- In Erweiterung der VGB 2024 Abschnitt A sind fest am Gebäude außen angebrachte Sachen (z. B. Satellitenanlagen, Markisen, Briefkästen, Sonnensegel, Lampen) gegen Diebstahl versichert. Garagen, Carports und Gartenhäuser auf demselben Grundstück stehen dem Gebäude gleich.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
- Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 8 DEG-VGB 2024 Abschnitt B und § 8.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Dinge, die fest von außen an Ihrem Haus montiert sind – etwa eine Markise, ein Briefkasten oder eine Satellitenanlage – sind bei Diebstahl mitversichert. Auch Garagen, Carports und Gartenhäuser auf demselben Grundstück zählen dazu. Diese Absicherung greift ergänzend zu einer anderen Versicherung und setzt voraus, dass Sie den Diebstahl bei der Polizei melden und dem Versicherer die Anzeigebestätigung vorlegen.
Häufige Fragen
Welche außen angebrachten Sachen sind gegen Diebstahl versichert?
Fest am Gebäude außen angebrachte Sachen wie Satellitenanlagen, Markisen, Briefkästen, Sonnensegel und Lampen. Garagen, Carports und Gartenhäuser auf demselben Grundstück stehen dem Gebäude gleich.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet Subsidiärdeckung in diesem Zusammenhang?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Schaden unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzeigen und dem Versicherer im Anschluss die polizeiliche Anzeigebestätigung vorlegen. Ein Leistungsanspruch ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Was passiert, wenn ich die Meldepflichten verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 8 DEG-VGB 2024 Abschnitt B und § 8.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024