In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic richtet sich der Beitrag unter anderem nach dem Gebäudealter, das über das Jahr der Bezugsfertigkeit ermittelt wird. Erfahre, wie sich Komplettsanierungen, jährliche Alterungszuschläge und Anzeigefristen auf deinen Beitrag auswirken und welches Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung besteht.
Zur Berechnung des Beitrags ist unter anderem das Gebäudealter maßgebend. Zur Ermittlung des Gebäudealters wird das Jahr der Bezugsfertigkeit (Baujahr) herangezogen. Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Einschränkungen möglich ist, unabhängig davon, ob es tatsächlich bereits bezogen ist.
Komplettsanierung: Bei Gebäuden, deren gesamte Elektroinstallationen, das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem sowie das Dach erneuert wurden (Komplettsanierung), wird zur Berechnung des Gebäudealters nicht das Baujahr, sondern das Sanierungsjahr herangezogen.
Teilsanierung: Bei Gebäuden, die teilweise saniert (nur die gesamten Elektroinstallationen oder nur das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem oder nur das Dach) wurden, wird keine anteilige Berechnung des Beitrags vorgenommen.
Jährliche Erhöhung: Der Beitrag erhöht sich aufgrund der Alterung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,5 %.
Anzeige einer Komplettsanierung während der Vertragslaufzeit: Wird während der Vertragslaufzeit eine Komplettsanierung vorgenommen und zeigt der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer an, wird eine Neuberechnung des Beitrags durchgeführt.
- Erfolgt die Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten, wird der reduzierte Beitrag rückwirkend zum Datum, an dem alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, zugrunde gelegt.
- Erfolgt die Anzeige verspätet, wird erst ab Eingang der Mitteilung neu berechnet.
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige, wird der Beitrag weiterhin ohne Berücksichtigung der Sanierung berechnet.
Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich aus Absatz 4 ergebenden Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragshöhung erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Preis deiner Wohngebäudeversicherung hängt auch davon ab, wie alt dein Haus ist – maßgeblich ist dabei das Jahr, in dem das Gebäude bezugsfertig war. Wird das komplette Haus grundlegend erneuert, kann statt des Baujahrs das Sanierungsjahr zählen, was sich günstig auswirken kann. Nur eine vollständige Komplettsanierung wird berücksichtigt; einzelne Teilarbeiten wirken sich nicht auf den Beitrag aus. Weil das Gebäude jedes Jahr etwas älter wird, steigt der Beitrag jährlich an. Wichtig ist, eine Komplettsanierung rechtzeitig zu melden, damit du von einer möglichen Beitragsreduzierung profitierst. Steigt dein Beitrag durch die jährliche Alterung, hast du ein besonderes Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welches Jahr ist für das Gebäudealter maßgebend?
Zur Ermittlung des Gebäudealters wird das Jahr der Bezugsfertigkeit (Baujahr) herangezogen. Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Einschränkungen möglich ist – unabhängig davon, ob es tatsächlich bereits bezogen ist.
Wann zählt das Sanierungsjahr statt des Baujahrs?
Wenn die gesamten Elektroinstallationen, das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem sowie das Dach erneuert wurden (Komplettsanierung), wird zur Berechnung des Gebäudealters das Sanierungsjahr herangezogen.
Wirkt sich eine Teilsanierung auf den Beitrag aus?
Nein. Bei Gebäuden, die nur teilweise saniert wurden (nur die gesamten Elektroinstallationen oder nur das komplette Leitungswasser- und Heizungssystem oder nur das Dach), wird keine anteilige Berechnung des Beitrags vorgenommen.
Um wie viel steigt der Beitrag durch die Alterung?
Der Beitrag erhöht sich aufgrund der Alterung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,5 %.
Bis wann muss ich eine Komplettsanierung melden?
Erfolgt die Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten, wird der reduzierte Beitrag rückwirkend zum Datum des Abschlusses aller Sanierungsarbeiten zugrunde gelegt. Bei verspäteter Anzeige wird erst ab Eingang der Mitteilung neu berechnet; ohne Anzeige bleibt die Sanierung unberücksichtigt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024