Die Wohngebäudeversicherung der Degenia leistet im Tarif classic für Brand- und Explosionsschäden durch Blindgänger, wenn diese durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkriegs in Deutschland entstehen. Was genau abgedeckt ist und welche Kosten ausgeschlossen bleiben, lesen Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Schäden durch Blindgänger:
- Abweichend von § 1.2 a) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
- Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
- Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
- Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Findet sich noch ein alter Blindgänger aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg im Boden, kann es beim Entschärfen oder durch eine unbeabsichtigte Explosion zu Brand- und Explosionsschäden am versicherten Gebäude kommen. Für solche Schäden innerhalb Deutschlands greift der Versicherungsschutz in diesem Tarif. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden im Zusammenhang mit ABC-Waffen sowie Kosten für Maßnahmen wie Abbau, Abriss oder Evakuierung, die rund um die Entschärfung anfallen.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Blindgänger sind versichert?
Versichert sind Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz ist auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Sind Schäden durch ABC-Waffen abgedeckt?
Nein. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen ausgeschlossen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
Werden Kosten für Abbau, Abriss oder Evakuierung übernommen?
Nein. Kosten, die z.B. durch Abbau, Abriss oder eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichem entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.