Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic erweitert den Schutz auf Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasser-, Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsrohren – mit einer Entschädigung von bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Zuleitungsrohre:
Umfang der Erweiterung:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Ausschluss:
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 EUR.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz der Wohngebäudeversicherung reicht bei diesem Baustein über das eigentliche Versicherungsgrundstück hinaus. Kommt es an den Zuleitungsrohren – etwa zur Wasserversorgung oder zu Heizungs- und Solaranlagen – zu einem Bruch durch Frost oder aus anderen Gründen, kann der Versicherer dafür einspringen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre trägt. Für rein gewerblich genutzte Rohre greift die Erweiterung nicht. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind von der Erweiterung erfasst?
Erfasst sind Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Welche Schäden werden ersetzt?
Ersetzt werden außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Rohre?
Nein. Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gilt die Erweiterung nicht.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze pro Versicherungsjahr?
Ja. Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024