Die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif classic ersetzt im erweiterten Umfang Schäden durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und mutwillige Beschädigung an versicherten Sachen – mit einer Begrenzung von 25.000 EUR je Versicherungsfall, einem Selbstbehalt von 2.500 EUR sowie klar geregelten Ausschlüssen und Kündigungsrechten.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic Folgendes für Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und mutwillige Beschädigung:
- Abweichend von § 1.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder mutwilliger Beschädigung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen geschlossen waren;
- b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise betreten hatten;
- c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind infolge Innerer Unruhen entstanden.
- d) Graffiti
Entschädigung und Selbstbehalt:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
- Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes:
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif classic bietet über den Grundschutz hinaus eine zusätzliche Absicherung: Wird das versicherte Gebäude im Zuge von Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder durch mutwillige Beschädigung getroffen, springt die Versicherung ein. Dabei gelten allerdings ein Höchstbetrag und ein Eigenanteil, und bestimmte Verursacher sowie Schadenarten sind ausdrücklich ausgenommen. Dieser Zusatzschutz lässt sich zudem gesondert kündigen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; verbindlich sind allein die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird bei Innerer Unruhe oder Streik entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers (mit Ausnahmen), durch berechtigt anwesende andere Personen, durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub oder Leitungswasser (sofern nicht infolge Innerer Unruhen entstanden) sowie durch Graffiti.
Was gilt als mutwillige Beschädigung?
Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen.
Kann dieser erweiterte Schutz gekündigt werden?
Ja. Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Frist gekündigt werden; die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024