Umgestürzte Bäume nach Blitzschlag oder Sturm sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic mitversichert: Der Versicherer übernimmt die Kosten für Entfernung, Abtransport, Entsorgung und Wiederaufforstung auf dem Versicherungsgrundstück – bis zu einer festgelegten Grenze je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Aufräumungskosten für Bäume/Wiederaufforstung von Bäumen:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Baum auf Ihrem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag oder Sturm umstürzt, hilft der Tarif dabei, die anfallenden Kosten aufzufangen. Dazu zählen das Entfernen, der Abtransport und die Entsorgung des Baumes sowie eine Neuanpflanzung, wenn sich die Natur voraussichtlich nicht von selbst erholt. Für bereits abgestorbene Bäume greift dieser Schutz jedoch nicht. Die Übernahme erfolgt bis zu der oben genannten Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind bei umgestürzten Bäumen versichert?
Versichert sind durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer?
Ersetzt werden die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 EUR begrenzt.