Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die Degenia in der Wohngebäudeversicherung classic bis zu einer Entschädigungsleistung von 10.000 EUR auf eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. Für höhere Schäden gelten eigene Regeln – erfahren Sie, welche Beträge und Grenzen bei grob fahrlässig mitverursachten Schäden gelten.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für grobe Fahrlässigkeit:
- Hat bei einem Schaden das Verhalten des Versicherungsnehmers grob fahrlässig mitgewirkt, so verzichtet die Degenia bei einer Entschädigungsleistung bis 10.000 EUR darauf, die Entschädigung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
- Versicherte Kosten werden bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung mit eingerechnet.
- Übersteigt die Entschädigungsleistung einen Betrag von 10.000 EUR und hat das Verschulden des Versicherungsnehmers grob fahrlässig mitgewirkt, so zahlt die Degenia unabhängig von der Mitwirkung 30 % vom Schadenbetrag, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schaden durch grobe Unachtsamkeit mitverursachen, wird die Leistung bei kleineren Schäden nicht wegen des Verschuldens gekürzt. Bei größeren Schäden greift stattdessen eine feste Regelung, die einen Teil des Schadens bis zu einer Obergrenze abdeckt. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wird meine Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Bei einer Entschädigungsleistung bis 10.000 EUR verzichtet die Degenia auf eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Was gilt bei Schäden über 10.000 EUR?
Übersteigt die Entschädigungsleistung 10.000 EUR und hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig mitgewirkt, zahlt die Degenia unabhängig von der Mitwirkung 30 % vom Schadenbetrag, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.
Werden versicherte Kosten mitgerechnet?
Ja, versicherte Kosten werden bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung mit eingerechnet.
Gibt es eine Obergrenze bei grober Fahrlässigkeit für höhere Schäden?
Ja, bei Schäden über 10.000 EUR zahlt die Degenia 30 % vom Schadenbetrag, höchstens jedoch 50.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024