Wer sein Haus in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen aufwertet, profitiert von einem eingebauten Vorsorgeschutz: Steigt der Gebäudewert innerhalb der Versicherungsperiode, besteht bis zum Ende der laufenden Periode auch insoweit Versicherungsschutz.
Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen im Tarif classic:
- Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
- Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Erhöht sich der Wert Ihres versicherten Gebäudes im Laufe der Versicherungsperiode, weil Sie wertsteigernde bauliche Maßnahmen durchführen, ist diese Werterhöhung bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode automatisch mitversichert. Diese Regelung ändert nichts an den weiterhin geltenden Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Häufige Fragen
Was ist der Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen?
Erhöht sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
Wie lange gilt der zusätzliche Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für die Werterhöhung besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Ändert dieser Vorsorgeschutz etwas an anderen Bestimmungen?
Nein. Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic.