In der Wohngebäudeversicherung der Degenia deckt die erweiterte Feuer-Rohbauversicherung das im Bau befindliche Gebäude ab und bezieht zusätzlich Schäden durch Leitungswasser und Sturm vor Bezugsfertigkeit ein – inklusive gelagerter Baustoffe und einer klar geregelten Haftzeit.
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz).
Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten:
- in der Feuerversicherung das Gebäude und die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;
- in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden. Die Bestimmungen der § 12.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A bleiben unberührt;
- in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
Dies gilt bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 24 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Während der Bauphase Ihres Neubaus ist die Neubausubstanz abgesichert. Neben dem Feuerschutz für das Gebäude und die vor Ort gelagerten Baustoffe sind vor Bezugsfertigkeit auch Leitungswasser- und Sturmschäden mit abgedeckt – für den Sturmschutz muss das Gebäude allerdings baulich weit genug fortgeschritten sein. Der Schutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit und dauert höchstens 24 Monate.
Häufige Fragen
Was ist in der erweiterten Feuer-Rohbauversicherung versichert?
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude, und zwar nur die Neubausubstanz.
Sind gelagerte Baustoffe mitversichert?
Ja, in der Feuerversicherung sind die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Sturmschutz vor Bezugsfertigkeit?
Sturmschäden vor Bezugsfertigkeit sind mitversichert, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
Wie lange gilt die Haftzeit?
Die Haftzeit ist maximal auf 24 Monate begrenzt und gilt bis zum im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
Was muss ich tun, wenn die Bezugsfertigkeit früher eintritt?
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.