In der Wohngebäudeversicherung der Degenia muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet und wer als Repräsentant gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt für Repräsentanten Folgendes:
- Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person, die den Versicherungsnehmer in Bezug auf das versicherte Gebäude vertritt (ein sogenannter Repräsentant), so wird deren Wissen und Verhalten dem Versicherungsnehmer selbst angerechnet. Was der Repräsentant weiß oder tut, wird also so behandelt, als hätte es der Versicherungsnehmer selbst gewusst oder getan. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia für Repräsentanten?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird mir das Wissen meines Repräsentanten angerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt die Zurechnung auch für das Verhalten eines Repräsentanten?
Ja, neben der Kenntnis muss sich der Versicherungsnehmer auch das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wer genau als Repräsentant gilt, ist das hier festgelegt?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Festgelegt ist hier, dass sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen muss.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024