Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium übernimmt der Versicherer nach einem Schaden auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese dem Stand der Technik für Neubauten entsprechen – bis zu einer festgelegten Grenze je Versicherungsfall.
Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
- Soweit Maßnahmen nach Satz 1 bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Schaden ein betroffener Gebäudeteil wieder hergestellt, können dabei zusätzliche Kosten entstehen, wenn man das Gebäude gleich energetisch auf einen moderneren Stand bringt – auch ohne behördliche Pflicht. Solche Mehrkosten übernimmt der Tarif, wenn die Modernisierung tatsächlich durchgeführt wird und für Neubauten dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Maßnahmen, die schon vor dem Schaden angestoßen wurden, sowie Kosten oberhalb der genannten Grenze bleiben außen vor.
Häufige Fragen
Werden energetische Modernisierungen auch ohne behördliche Vorschrift ersetzt?
Ja. Bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile ersetzt der Versicherer auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Bis zu welchem Betrag werden die Mehrkosten übernommen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Sind bereits vor dem Schaden veranlasste Maßnahmen mitversichert?
Nein. Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
Welche Voraussetzung müssen die Modernisierungsmaßnahmen erfüllen?
Die Maßnahmen müssen tatsächlich durchgeführt werden und für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.