In der Wohngebäudeversicherung der Degenia übernimmt der Tarif premium die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Graffiti-Schäden, die unbefugte Dritte an Außenseiten versicherter Sachen verursachen. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen gelten, welche Schäden ausgeschlossen sind und welche Anzeigepflichten Sie im Schadenfall beachten müssen.
Versicherte Kosten:
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A verursacht werden.
Nicht versicherte Schäden:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden:
- die vom Versicherungsnehmer selbst oder seinen Repräsentanten oder vom Mieter an der eigenen Mietsache verursacht worden sind;
- an leerstehenden Gebäuden sowie an Gebäuden, die für einen längeren Zeitraum als sechs Monate zumindest 50 Prozent leerstehend sind. Beruht der teilweise Leerstand auf geplanten oder durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen, besteht Versicherungsschutz.
Entschädigungsgrenzen:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR, max. 25.000 EUR pro Jahr begrenzt.
Anzeigepflicht im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 8.1 b) und 8.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude von Fremden mit Farbe oder Lack beschmiert, hilft der Tarif bei den Kosten für die Reinigung. Das gilt für die Außenseiten der versicherten Sachen. Selbst verursachte Schäden und Schäden an länger leerstehenden Gebäuden sind hingegen nicht abgedeckt. Wichtig ist, den Vorfall schnell zu melden – sowohl beim Versicherer als auch bei der Polizei.
Häufige Fragen
Welche Graffiti-Schäden sind versichert?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR und auf maximal 25.000 EUR pro Jahr begrenzt.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer selbst, seinen Repräsentanten oder vom Mieter an der eigenen Mietsache verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an leerstehenden Gebäuden sowie an Gebäuden, die länger als sechs Monate zumindest 50 Prozent leerstehend sind. Bei Leerstand aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen besteht jedoch Versicherungsschutz.
Was muss ich im Schadenfall beachten?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer nach Maßgabe der Bedingungen zur Kündigung berechtigt oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024