Wenn nach einem Versicherungsfall bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif premium eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht, ersetzt der Versicherer die tatsächlich angefallenen Kosten für gesetzlich verpflichtende Verkehrssicherungsmaßnahmen – inklusive Absperrung von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Verkehrssicherungsmaßnahmen im Tarif premium:
- Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten. Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
- Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Schaden am versicherten Gebäude dazu, dass eine Gefahr entsteht, die Sie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften beseitigen müssen, übernimmt der Versicherer die dafür tatsächlich angefallenen Kosten. Dazu gehören auch notwendige Absperrungen von Straßen, Wegen und Grundstücken. Besteht für den Schaden Anspruch aus einem anderen Versicherungsvertrag, wird dieser vorrangig herangezogen.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen erstattet?
Wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Sind Absperrungen von Straßen und Wegen mitversichert?
Ja. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
In welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leistet?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024