In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) sowie Frost- und Bruchschäden an den zugehörigen Rohren innerhalb und außerhalb versicherter Gebäude abgesichert – mit klar geregelten Ausnahmen für Leitungen zur Zisterne und Filter.
Für Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) gilt:
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser, das aus Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen.
- Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren der in Nr. 1 genannten Anlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
- Nicht versichert sind die in Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Rohre, sofern es sich um Leitungen zur Zisterne handelt. Die zur Reinigung des Regenwassers genutzten Filter sind nicht mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Läuft aus einer Zisterne Wasser dorthin aus, wo es nicht hingehört, greift der Versicherungsschutz. Auch Frost- und Bruchschäden an den zugehörigen Rohren sind abgedeckt – sowohl innerhalb der versicherten Gebäude als auch bei unterirdisch verlegten Rohren auf dem Versicherungsgrundstück, wenn diese der Versorgung dienen. Nicht mitversichert sind hingegen die Leitungen zur Zisterne hin sowie die Filter zur Reinigung des Regenwassers.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ausgetretenes Wasser aus einer Zisterne versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser, das aus Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sind Frost- und Bruchschäden an den Rohren der Anlage abgesichert?
Innerhalb versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren versichert. Außerhalb versicherter Gebäude gilt dies für unterirdisch verlegte Rohre, soweit sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Welche Rohre sind nicht versichert?
Nicht versichert sind die genannten Rohre, sofern es sich um Leitungen zur Zisterne handelt.
Sind die Filter der Zisterne mitversichert?
Nein. Die zur Reinigung des Regenwassers genutzten Filter sind nicht mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024