Für Aufräumungskosten und Wiederaufforstung von Bäumen bietet die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum eine erweiterte Absicherung: Sind Bäume auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzt, ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für Entfernen, Abtransport, Entsorgung und Wiederaufforstung – unter bestimmten Voraussetzungen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum für Aufräumungskosten für Bäume und die Wiederaufforstung von Bäumen Folgendes:
In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für:
- das Entfernen,
- den Abtransport,
- die Entsorgung sowie
- die Wiederaufforstung
durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Kippt ein Baum auf Ihrem Grundstück durch einen Blitzschlag oder Sturm um, übernimmt der Versicherer die Kosten dafür, den Baum zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen sowie einen neuen Baum aufzuforsten. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Baum sich nicht von selbst wieder erholen würde. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden für umgestürzte Bäume übernommen?
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung umgestürzter Bäume.
Durch welche Ereignisse muss der Baum umgestürzt sein?
Versichert sind Bäume, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind.
Werden die Kosten immer übernommen?
Die Kosten werden übernommen, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Sind bereits abgestorbene Bäume versichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Auf welcher Grundlage gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Tarif optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024