Wenn Wildtiere in die versicherte Wohnung eindringen, ersetzt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum Schäden an versicherten Sachen – etwa wenn diese zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Als Wildtiere gilt dabei das Schalenwild wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Schäden durch Wildtiere im Tarif optimum:
- Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z.B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
Was bedeutet das konkret?
Dringt ein Wildtier in die versicherte Wohnung ein und richtet dort Schaden an versicherten Sachen an, greift der Versicherungsschutz. Das gilt, wenn versicherte Gegenstände zerstört oder beschädigt werden oder verloren gehen. Entscheidend ist, dass es sich um Schalenwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes handelt, also etwa um Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Wildtiere sind versichert?
Versichert sind Schäden, wenn Wildtiere in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Welche Tiere gelten als Wildtiere?
Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen, zum Beispiel Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Muss das Wildtier in die Wohnung eingedrungen sein?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die Wildtiere in die versicherte Wohnung hineingelangen und dort versicherte Sachen beschädigen, zerstören oder diese abhandenkommen.
In welchem Tarif gilt dieser Schutz?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.